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Abrechnung über Sprechstundenbedarf

Medizinische Gase sind über den Sprechstundenbedarf abrechenbar. Diese Abrechnung übernehmen wir gerne als Service für Sie.

Vorteile der Abrechnung über den Sprechstundenbedarf (SSB)

Die Abrechnung von medizinischen Gasen und Services für niedergelassene Ärzte ist ein komplexes Thema. Damit Sie und Ihre Mitarbeiter sich auf Ihre Kernaufgaben und die  Versorgung der Patienten konzentrieren können, übernehmen wir diese Abrechnung gerne für Sie.

Dies gilt für die Abrechnung des Sprechstundenbedarfs mit der jeweiligen Krankenkasse unter Berücksichtigung der Vorgaben der regionalen Sprechstundenbedarfsverordnung.

Häufig gestellte Fragen zum Sprechstundenbedarf

Was ist Sprechstundenbedarf?

Sprechstundenbedarf bezeichnet Produkte wie Arzneistoffe, Verbandmittel oder medizinisch-technische Mittel, welche im Rahmen der ambulanten Behandlung bei mehr als einem Patienten/ einer Patientin angewendet werden. Dazu zählen auch medizinische Gase, die Sie für Ihre tägliche Arbeit oder für den Notfall benötigen.

 

Welche Produkte können niedergelassene Ärzte über den Sprechstundenbedarf abrechnen?

Je nach Region und Krankenkasse ist die Kostenübernahme für niedergelassene Ärzte unterschiedlich. Wir informieren Sie gerne über aktuelle Konditionen für medizinische Gase sowie ggf. Kosten für die Flaschenmiete und Frachtkosten. Zu den Produkten, die in den meisten Regionen per Sprechstundenbedarf abgerechnet werden können, zählen u.a. medizinischer Sauerstoff, tiefkalt verflüssigter Stickstoff, medizinische Atemdruckluft, medizinisches Lachgas und teilweise Lungenfunktionsgasgemische.

 

Wie funktioniert die Sprechstundenbedarf-Abrechnung für niedergelassene Ärzte?

Sofern Ihre Praxis per Sprechstundenbedarf abrechnen darf, bitten wir Sie, bei Lieferung ein entsprechendes Rezept (gem. Muster 16) zur Abrechnung mit dem Kostenträger unter Angabe der Lieferscheinnummer an unseren Fahrer auszuhändigen. Die Abrechnung übernehmen wir für Sie.

 

Können medizinische Gase auf Sprechstundenbedarf abgerechnet werden?

Die meisten medizinischen Gase sind über den Sprechstundenbedarf abrechenbar. Sofern Sie diese Leistung der Krankenkasse in Anspruch nehmen können, kümmern wir uns um die Abrechnung. Unser Team beantwortet gerne Ihre Fragen rund um den Sprechstundenbedarf.

 

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