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Rechnung per E-Mail
Zum 01. Januar 2027 ist nun endgültig der postalische Versand von Papierrechnungen im Geschäftskundenbereich (B2B) nicht mehr zulässig. Damit Sie Ihre Rechnungen auch künftig gesetzeskonform von uns erhalten, teilen Sie uns bitte Ihre E-Mail-Adresse für den elektronischen Rechnungsversand mit.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ab dem 01.09.2026 für jede postalisch zugestellte Rechnung einen Betrag von 4,95 Euro erheben müssen, um sicherzustellen, dass wir der gesetzlichen Vorgabe bis zum Stichtag nachkommen können.
Hintergrund der Umstellung auf die E-Rechnung
Der Gesetzgeber hat mit dem Wachstumschancengesetz die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) beschlossen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bereits seit dem 01. Januar 2025 für alle Unternehmen die gesetzliche Pflicht besteht, E-Rechnungen empfangen zu können. Die Bereitstellung und Mitteilung einer E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang ist hierfür laut den offiziellen Vorgaben der Finanzverwaltung zwingend erforderlich und ausreichend.
Da spätestens ab dem 01. Januar 2027 der postalische Versand von Papierrechnungen endgültig gesetzlich nicht mehr zulässig sein wird, stellen wir unseren Rechnungsversand um. Ihre Rechnungen, die Sie aktuell noch per Post erhalten, werden wir künftig im gesetzlich konformen, elektronischen Format an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse senden. Der bisherige Postversand wird in diesem Zuge rechtzeitig eingestellt.
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